Staplerschein

Der Staplerschein bestätigt die Kenntnisse über das Führen von Hubstaplern. Für den „Stapler-Führerschein“ muss man einen Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten (davon mind. 17,5 Theorie-Einheiten) nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 § 6 Z 2 mit anschließender Prüfung absolvieren.

Ausbildungsinhalte für den Staplerschein:

  • Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik (4 Einheiten)
  • Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung
    von Hubstaplern (4 Einheiten)
  • Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern (2 Einheiten)
  • Betrieb und Wartung von Hubstaplern (3,5 Einheiten)
  • Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
    zum sicheren Führen von Hubstaplern (4 Einheiten)
  • Frei gestaltbare UE (2 Einheiten)
  • Praktische Übungen (1 Einheit)

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.