Sprachhelferprüfung
Der von der Landesregierung gesendete Führerscheinprüfer liest die Fragen und Antwortmöglichkeiten vor und gibt dem Prüfling Unterstützung bei Verständnisfragen. Für diese Prüfung ist statt den üblichen 30 Minuten eine verlängerte Prüfungszeit von insgesamt 50 Minuten pro Modul vorgesehen.
Für die Zulassung zu einer Sprachhelferprüfung ist ein psychologisches Gutachten erforderlich. Hier beraten und unterstützen wir Dich sehr gerne dabei.