Gabelstapler-Ausbildung
Der Staplerschein bestätigt die Kenntnisse über das Führen von Hubstaplern. Für den „Staplerführerschein“ muss man einen Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBI. II Nr. 13/2007 6 Z 2 mit anschließender Prüfung absolvieren.
Mindestalter: Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Inhalt: Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik – Aufbau und Arbeitsweise – mechanische und elektrische Ausrüstung – Sicherheitseinrichtungen – Betrieb und Wartung – Sicherheitsvorschriften und Richtlinien für den Betrieb von Staplern – praktische Bedienung.
Im Anschluss an diese Veranstaltung kann eine Prüfung abgelegt werden. Die Anmeldung zur Prüfung ist erforderlich. Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis in Form eines Lichtbildausweises ausgestellt.
Mindestanwesenheit: 21 Lehreinheiten!
Firmeninterne Schulungen sind möglich!