Klasse F

Die Führerscheinklasse F berechtigt zum Lenken von:

Zugmaschinen/Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchst zulässiger Gesamtmasse. Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Kraftfahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht. Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse. Alle ein- und mehrspurigen Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge

Ausbildungsbeginn:

Bereits mit 15,5 Jahren.

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

Theoretische Ausbildung:

  • 20 Lektionen Grundwissen 
  • 4 Lektionen Zusatzwissen F

Praktische Ausbildung:

  • 4 Lektionen Praxis (Fahrstunden mit dem Traktor)

Prüfung: Theoretische Prüfung am Computer und praktische Fahrprüfung!

  • Theoretische Prüfung am Computer (ab 15,5 Jahren)
  • Praktische Fahrprüfung (ab deinem 16. Geburtstag) Mit 16 Jahren bist du berechtigt Traktoren und Landwirtschaftliche Fahrzeuge zu fahren, ab deinem 18 Geburtstag darfst du alle Fahrzeugen der Klasse F lenken.

Solltest du bereits einen Führerschein der Klasse A oder B besitzen, ersparst du dir die 20 Lektionen Grundwissen und erhältst bei der Computerprüfung nur F-spezifische Fragen.

Die Lenkberechtigung der Klasse C beinhaltet die Klasse F:

Die Lenkberechtigung der Klasse F wird, außer in Österreich, nur noch in Portugal, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Deutschland, Finnland und Slowenien akzeptiert. In den Niederlanden wird die Klasse F nicht anerkannt, jedoch dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen dort unter Einhaltung des Tempolimits von 25 km von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ohne Lenkberechtigung gelenkt werden.

Für die Führerscheinklasse F gibt es keine 2. Ausbildungsphase.