Klasse B L17

Die Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B kannst du bereits mit 15,5 Jahren starten.
Der Ablauf der Ausbildung besteht aus zwei Teilen:

  1. Theoretische Ausbildung
  • 20 Lektionen Grundwissen
  • 12 Lektionen Zusatzwissen Klasse B

     2.  Praktische Ausbildung

  • 12 Fahrstunden á 50 min mit dem Fahrschulauto und  absolviertem Theoriekurs, wird die Ausbildungsbestätigung der Fahrschule an die Behörde gesandt und der Bescheid an deine Wohnadresse zugeschickt. Erst mit diesem Bescheid darfst du mit deinem Begleiter die Ausbildungsfahrten beginnen.
  • 1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter. Auf mindestens zwei Wochen verteilt, sind Ausbildungsfahrten (in Summe 1.000 km) durchzuführen. Diese müssen in einem Fahrtenprotokoll dokumentiert werden.
  • Erste begleitende Schulung mit privatem PKW, Begleiter und Fahrlehrer. Im Beisein eines Fahrlehrers absolvierst du und dein(e) Begleiter eine Ausbildungsfahrt (Dauer = 1 Fahrlektion). Im Anschluss findet ein individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dir und deinem/n Begleiter(n) statt in welchem die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt und der Schulfahrt analysiert werden.
  • 1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter
  • Zweite begleitende Schulung mit privatem PKW, Begleiter und Fahrlehrer
  • 1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter
  • Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung: In Anwesenheit eines speziell geschulten Fahrlehrers absolviert du eine Ausbildungsfahrt. Entweder mit privatem PKW und Begleiter, oder mit unserem Fahrschulauto und deinem Fahrlehrer. Hierbei wird auch ein kompletter Prüfungsablauf der praktischen Fahrprüfung simuliert.
  • Ein weiterer Teil der Perfektionsschulung ist die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Gerne kannst du auch jederzeit und ohne zusätzliche Kosten, den theoretischen Unterricht noch einmal besuchen. 

Prüfung

  • Theoretische Prüfung am Computer (Voraussetzung ist die abgeschlossene Theorieausbildung)
  • Praktische Prüfung erst ab dem 17. Geburtstag (Voraussetzung ist eine positive Computerprüfung). Die Prüfung wird im Fahrschulauto absolviert.

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du in Österreich, England und Dänemark (diese Länder erkennen die L17 Ausbildung an) fahren.
Ab dem 18. Geburtstag befindest du dich weitere 3 Jahre in der Probezeit.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten

Nahmhaft gemacht werden können 1 oder 2 Begleiter, wenn diese

seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen,

in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und

während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.

Besondere Bestimmungen während der Ausbildungsfahrten

  • Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgefüht werden.
  • Ausbildungsfahrzeuge müssen vorne und hinten mit „L17-Tafeln“ gekennzeichnet sein.
  • Bescheid der Behörde, sowie der Lichtbildausweis des Bewerbers und der Führerschein der Begeitperson sind mitzuführen.
  • Es gilt strengstes Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter.
  • Begleitende Schulungen bei 1000km und 2000km müssen ausnahmslos mit dem Begleiter absolviert werden!

Zweite Phase der Ausbildung

Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B L17, musst du zwischen dem 3. und 9. Monat nach Ausstellung des Führerscheins ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolvieren. Mit der 2. Perfektionsfahrt inkl. Spritspartraining zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.