Klasse B Dual

Die duale Ausbildung mit privaten Übungsfahrten kann mit 17,5 Jahren begonnen werden.

Der Ausbildungsablauf sieht wie folgt aus:

Theoretische Ausbildung:

  • 20 Lektionen Grundwissen 
  • 12 Lektionen Zusatzwissen Klasse B

Praktische Ausbildung

  • Vorschulung: 3 Lektionen Fahrstunden mit unserem Fahrschulauto und unserem Fahrlehrer
  • Grundschulung: 3 Lektionen Fahrstunden mit unserem Fahrschulauto und unserem Fahrlehrer
  • Theoretische Einweisung: 1 Lektion für Bewerber und Begleiter. Von unserer Fahrschule erhält die Behörde eine Meldung über die Absolvierung der Erfordernisse. Nach ca. 1 Woche wird der Bescheid per Post zugestellt. Dieser Bescheid erlaubt dir deine Übungsfahrten mit dem privaten PKW zu beginnen.
  • Übungsfahrt: 1000 km privat mit dem Begleiter. Ein Fahrtenprotokoll muss geführt werden.
  • Beobachtungsfahrt: 1 Lektion, in der mit dem Schüler, dem Begleiter und dem Fahrlehrer überprüft wird, ob der Schüler die Lehrinhalte der Hauptschulung beherrscht. 
  • Perfektionsschulung: 4 Lektionen Nachtfahrt, Autobahn – und Überlandfahrt
  • Prüfungsvorbereitung: 1 Lektion, in der eine praktische Prüfung mit all ihren Bestandteilen simuliert wird.

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung (ab 17,5 Jahren)
  • Praktische Prüfung (ab deinem 18. Geburtstag). Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulauto absolviert.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:

  • Namhaft gemacht werden maximal 2 Begleiter 
  • Mindestens 7 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B 
  • In den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben
  • Während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.

Besondere Bestimmungen während der Ausbildungsfahrten:

  • Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgeführt werden.
  • Ausbildungsfahrzeuge müssen vorne und hinten mit „L-Tafeln“ gekennzeichnet sein.
  • Der Bescheid der Behörde, sowie der Lichtbildausweis des Bewerbers sowie der Führerschein der Begleitperson sind mitzuführen.
  • Es gilt strengstes Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter.

Versicherung: Bezüglich Kraftfahrzeughaftpflicht/Kaskoversicherung in einem allfälligen Schadensfall kann es zu Problemen kommen, wenn der Versicherung aufgrund der „Gefahrenerhöhung durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des versicherten Fahrzeuges“ die Deckung verweigert wird bzw. am Fahrzeughalter Regress nimmt. Daher ist es dringend ratsam, vor Aufnahme der Übungsfahrten von der Versicherung eine schriftliche Zustimmung einzuholen.

Zweite Phase der Ausbildung:

Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B absolvierst du zwischen dem 2. und 4. Monat nach Ausstellung des Führerscheins die 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Zwischen dem 3. und 9. Monat muss ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolviert werden. Mit der 2. Perfektionsfahrt zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.